Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, ist dagegen, dass das Fernsehen künftig die Urteilsverkündungen aus den Bundesgerichten übertragen darf. „Es verzögert das Verfahren“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“.

Wenn die Verkündung vor laufenden Kameras erfolgen solle, liege es nahe, „gerade in heiklen Fällen“ einen gesonderten Verkündungstermin anzusetzen. „Dieser wird deutlich später sein“, sagte Schmidt.

Am Bundesarbeitsgericht wird bisher das Urteil oft am selben Tag verkündet, an dem auch die Verhandlung stattgefunden hat. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant derzeit eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Unter anderem sollen die Vorsitzenden Richter künftig Übertragungen der Urteilsverkündungen erlauben dürfen.

Bisher haben sie diese Möglichkeit nicht. Schmidt befürchtet Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, sollten künftig Medienvertreter eine Verkündung übertragen wollen und die Vorsitzenden dies nicht erlauben. „Wenn Sie sich die Karlsruher Rechtsprechung zur Pressefreiheit ansehen, dann erkennen Sie: Es werden eher die Medien als die Vorsitzenden recht bekommen“, sagte Schmidt.

Sie befürchte, dass das Gesetz nur ein Türöffner sein solle. Im nächsten Schritt sollten dann auch Verhandlungen übertragen werden dürfen. „Das ist das eigentliche Problem“, sagte Schmidt.

„Rechtsfindung und Glamour vertragen sich eben nicht.“

Text über:
dts Nachrichtenagentur
Foto:
Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung, über dts Nachrichtenagentur
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