Der von den Gebührenerpressern ARD, ZDF und Deutschlandradio betriebene Beitragsservice steht möglicherweise vor dem Aus. Ein Wirtschaftsjournalist berichtet über neue Möglichkeit GEZ-Gebühren zu verweigern und bricht dem Beitragsservice damit womöglich endgültig das Genick!

Seit über zwei Monaten hat sich der Beitragsservice nicht mehr gemeldet. Nach dem Zugang einer Zahlungsaufforderung verwies der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring gegenünber dem Beitragsservice auf das Recht, fällige Rundfunkgebühren mittels Barzahlung zu begleichen.

Damit setzte der Norbert Häring den staatlichen Gebührenhäschern unerwartet die Pistole an die Schläfe. Denn mit dem Recht auf Barzahlung ist ein gigantischer Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden, der faktisch das Aus des Beitragsservice zur Folge hätte. Der Journalist will solange auf Barzahlung bestehen und damit so hohe Kosten verursachen, dass der Beitragsservice aufgibt. Das berichtet der Wirtschaftsexperte in seinem Blog.[1]

Wer trägt die Gebühren?

Eine Bareinzahlung bei einer Bank sei wegen der hohen Bearbeitungsgebühren nicht möglich, die laut Häring vom Beitragsservice zu tragen wären. Falls der Beitragsservice ihm den Gerichtsvollzieher schicke, wolle er klagen, um sein Recht auf Barzahlung durchzusetzen. [3]

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags war auf breite Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen.[2] Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Laut einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe lag pro Haushalt bis März 2015 bei monatlich 17,98 Euro und gegenwärtig bei 17,50 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer zuvor nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde auf 17,50 Euro im Monat heraufgestuft.

Verzicht auf Spielgeld

Seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr habe Häring im Februar 2015 widerrufen. Daraufhin erhielt er eine Aufforderung, das Geld zu überweisen. Auf das Schreiben antwortete Häring am 22. März 2015 wie folgt:

[…] Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind ‚in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel‘. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür. […]

Häring macht sich hierbei die Beschaffenheit des Geldsystems zu Nutze, denn wie kaum jemand weiß, sind die transferierten Gelder auf Girokonten kein offizielles Geld, sondern ein von privaten Banken erfundenes Spielgeld (Giralgeld/Buchgeld). Dieses Faktum wird bei näherem Hinsehen sogar von der Deutschen Bundesbank offiziell bestätigt:

Unter Buchgeld versteht man Einlagen bei Banken, die durch Buchungsakte in den Kontobüchern der Banken entstanden sind. Obwohl Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird es allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert. Dies beruht insbesondere darauf, dass Buchgeld in Bargeld umgewandelt werden kann. Man kann mit Buchgeld bezahlen, indem man Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wie Überweisungen, Lastschriften, Bank- oder Kreditkarten (“Plastikgeld”) nutzt. Da das Buchgeld im bargeldlosen Zahlungsverkehr von einem Bankkonto zum anderen kreist, wird das Buchgeld auch als Giralgeld bezeichnet (von giro, italienisch: Drehung, Rundreise).

Dem Gegenüber steht das Bargeld, welches unbeschränkt gültig und bestandsichere Teil des Geldes ist. Norbert Häring möchte von seinem Recht Gebrauch machen und seine – auch darüber lässt sich streiten – Schuld dem Gebührenservice gegenüber mit “gesetzlichem Zahlungsmittel” begleichen. Die Deutsche Bundesbank bestätigt Härings Sicht der Dinge:

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.

Seither habe er nichts mehr von dem Beitragsservice gehört. Häring vermutet, der Beitragsservice verzichte lieber auf seine Rundfunkgebühr, als nur seinetwegen eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen.

Er ruft andere dazu auf, es ihm nachzutun. Sein Kampagnenziel sei, dass viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren bestünden. Dieses Vorgehen scheint eine weitere effektive Möglichkeit zu sein, die Propaganda-Steuer – allgemein bekannt unter dem Namen »Rundfunkbeitrag« – zu umgehen.

Hinweis: Einige Aktivisten warnen jedoch davor, dass man mit der Anfrage auf Barzahlung in eine Falle läuft und man lieber einen anderen – wesentlich komplexeren – Weg beschreiten sollte, um sich die GEZ-Mafia vom Hals zu halten. Die Video-Serie „GEZ? NEIN DANKE!“ vom YouTuber Dimitri1901 ist sehr zu empfehlen:

Quellverweise:

Beitrag ursprünglich erschienen auf Anonymous

[1] Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
http://norberthaering.de/…/27-g…/news/355-rundfunkgebuehr-2…

[2] Neues vom Barzahlungsexperiment mit der Ex-GEZ
http://norberthaering.de/…/385-rundfunkgebuehren-bar-zahlen…

[3] Barzahlung könnte Rundfunkbeitrag verhindern
http://www.golem.de/…/protest-barzahlung-koennte-rundfunkbe…

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[…] Beitragsservice vor dem Aus: Verweigerung der Bezahlung mit gesetzlichem Zahlungsmittel […]

11. Juni 2015 17:38

Das ist nur ein Trick. Bargeld wird eh abgeschafft und man wird für die GEZ einfach das Gesetz ändern. Jeder der jetzt die Bargeldzahlung akzeptiert tolleriert das Abzocksystem!

Ptof. Ambrosius
12. Juni 2015 12:31

das ist Bullshit

16. Juni 2015 5:53

„Goebbels war der erste, der Rundfunk für die Propaganda nutzen konnte, die GEZ ist die Erweiterung.“
Volksdichter
Frank Poschau

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